Culture Wars. Zur veränderten Struktur moralischer Konflikte in Kirche und Öffentlichkeit

Von Kristina StoecklORCID logo

DOI: 10.25365/phaidra.782

Am 1. Juli 2024 wurde im Linzer Mariendom eine Marienstatue geköpft. Die Skulptur „crowning“, Teil eines Kunstprojekts zum Weihejubiläum des Doms, zeigte eine gebärende Maria. Die Tat wurde zum Gegenstand öffentlicher Debatten, theologischer Stellungnahmen, medialer Empörung und polizeilicher Ermittlungen. Die Plattform CitizenGo verbreitete eine Protestnote weltweit, die Diözese wurde von E-Mails, die die Entfernung der Statue aus dem Dom forderten, überflutet.

Man kann diesen Vorfall als isolierten Akt von Vandalismus verstehen. Man kann ihn als Streit um sakrale Kunst deuten. Oder man kann ihn als Symptom einer veränderten Konfliktstruktur lesen, in der symbolische Fragen rasch zu Identitätsfragen werden und lokale Ereignisse in digitale, transnationale Resonanzräume geraten.

Für diese Struktur hat sich in der sozialwissenschaftlichen Diskussion der Begriff „culture wars“ eingebürgert. Doch was genau ist damit gemeint – und was nicht?

Der Begriff culture wars geht maßgeblich auf den amerikanischen Soziologen James Davison Hunter zurück, der 1991 sein Buch Culture Wars: The Struggle to Define America veröffentlichte. Hunter beobachtete, dass sich seit den 1960er Jahren politische Auseinandersetzungen in den USA nicht länger entlang religiös-ethnischer Zugehörigkeiten – und der damit verbundenen sozialen Milieus – entfalteten. An die Stelle von Konflikten zwischen Protestanten, Katholiken und Juden traten Spannungen zwischen konkurrierenden moralischen Ordnungsvorstellungen, die sich innerhalb aller drei Gruppen finden ließen.

Hunter bezeichnete diese Modelle als „orthodox“ und „progressiv“. Mit „orthodox“ meinte er ein Verständnis moralischer Wahrheit als transzendent begründet, objektiv gültig und letztlich unverhandelbar. „Progressiv“ hingegen bezeichnete die Auffassung, dass moralische Normen historisch gewachsen und gesellschaftlich wandelbar sind.

Entscheidend war für Hunter, dass die Bruchlinie zwischen „orthodox“ und „progressiv“ quer durch Kirchen und soziale Milieus verlief. Die Auseinandersetzungen, die er untersuchte – etwa um Abtreibung, Sexualität oder das Schulgebet – entzündeten sich an konkreten politischen Fragen, waren jedoch in Wirklichkeit Stellvertreterkonflikte umfassender Welt- und Gesellschaftsbilder.

Im deutschsprachigen Raum liegt es nahe, den Begriff culture wars mit dem „Kulturkampf“ des 19. Jahrhunderts gleichzusetzen. Doch eine solche Gleichsetzung führt in die Irre. Zwar geht es in beiden Fällen um Konflikte rund um Religion, Moral und gesellschaftliche Ordnung, strukturell unterscheiden sich die Phänomene jedoch deutlich.

Der Kulturkampf des 19. Jahrhunderts – im Deutschen Reich unter Otto von Bismarck – war ein staatlich geführter Kampf gegen die katholische Kirche. Der moderne Nationalstaat beanspruchte die Hoheit über Schule, Ehegesetzgebung und andere Dienste. Die Frontlinien waren institutionell klar markiert: Staat gegen Kirche.

Die heutigen culture wars funktionieren anders.

Erstens handelt es sich nicht um einen staatlichen Kampf gegen eine kirchliche Institution. Der Staat tritt nicht als geschlossener Akteur gegen „die Kirche“ auf; in vielen Fällen sind staatliche Institutionen gar nicht unmittelbar beteiligt. Das Hauptmedium dieser Auseinandersetzungen ist vielmehr die Zivilgesellschaft – soziale Bewegungen, NGOs, kirchliche Initiativen, Aktivistennetzwerke und mediale Öffentlichkeiten, in denen Konflikte ausgetragen, zugespitzt und verbreitet werden.

Zweitens ist der Konflikt nicht in erster Linie ein Machtkampf um institutionelle Zuständigkeiten, sondern ein Streit um moralische Ordnungsmodelle. Fragen zu Familie, Geschlecht, Sexualität, religiöser Symbolik oder bioethischen Themen fungieren als Kristallisationspunkte umfassender Weltdeutungen. Einzelne Themen stehen symbolisch für grundlegende gesellschaftliche Selbstverständnisse.

Drittens spielt die digitale Öffentlichkeit eine zentrale Rolle. Empörungsdynamiken, Skandalisierungen und symbolische Zuspitzungen verbreiten sich in kürzester Zeit über soziale Medien. Konflikte eskalieren schneller, werden stärker emotionalisiert und entziehen sich klassischen institutionellen Vermittlungsformen.

Viertens sind culture wars transnational und trans-konfessionell. Narrative, Argumentationsmuster und Strategien zirkulieren über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg. Akteure aus katholischen, protestantischen, charismatisch-evangelikalen, orthodoxen oder säkular-konservativen Kontexten können sich auf gemeinsame moralpolitische Bezugspunkte verständigen, selbst wenn sie theologisch in vielem uneins sind.

Der Fall der geköpften Marienstatue im Linzer Dom zeigt: Solche Ereignisse werden heute nicht mehr nur lokal verhandelt. Sie werden fast augenblicklich in bereits bestehende moralische Deutungsmuster eingespeist – in Themenpakete, die international zirkulieren und sofort anschlussfähig sind, z.B. als Konfliktpaare „pro-life/pro-choice“, „pro-gender/anti-gender“, „traditionelle Familie/Regenbogenfamilie“, „Blasphemie/religiöse Gefühle“ oder auch „Anti-Feminismus/Feminismus“. In meiner eigenen Forschung habe ich diese Pakete als „moral ready-mades“ beschrieben. Damit werden komplexe Situationen in klar erkennbare moralische Frontstellungen übersetzt, sie werden länderübergreifend wiedererkennbar und politisch aufgeladen. Wer sie verwendet, signalisiert Zugehörigkeit zu einem bestimmten Deutungsraum – unabhängig vom konkreten nationalen Kontext.

Ein Ereignis in Österreich kann rhetorisch mit Debatten in Polen, Italien oder den USA verbunden werden, weil die moralischen Narrative bereits vorbereitet sind. Die konkrete Situation tritt dabei in den Hintergrund. Statt um eine einzelne künstlerische Darstellung geht es plötzlich um „den Zustand der Kirche“, „den Angriff auf die Muttergottes“, „die Unterwanderung durch Gender-Ideologie“ oder umgekehrt um „religiösen Fundamentalismus“ und „reaktionäre Empörungskultur“.

Wichtig ist: Diese Mechanismen beschränken sich nicht auf konservative Akteure. Culture wars haben zwei Seiten. Auch progressive Mobilisierungen greifen auf transnational verfügbare Begriffe und Deutungsrahmen zurück. Darin liegt nicht selten sogar ihr Erfolgsmodell.

Culture-war-Logiken haben eine eigentümliche Sogwirkung. Sie ziehen Institutionen und Gruppen in Eindeutigkeitsdynamiken hinein. Wer sich nicht klar positioniert, gilt schnell als schwach. Wer differenziert, läuft Gefahr, als unentschlossen oder opportunistisch wahrgenommen zu werden. Die Logik der Polarisierung begünstigt Zuspitzung, nicht Vermittlung und Differenzierung. Auch das gilt für beide Seiten der culture wars.

Zugleich funktionieren Culture-war-Logiken oft wie Abkürzungen. Sie ersetzen komplexe moralische Auseinandersetzung durch vorgefertigte Deutungsmuster. Statt sorgfältiger Abwägung tritt die schnelle Zuordnung zu einem moralischen Lager. Ein besonders drastisches Beispiel dafür ist die Russische Orthodoxe Kirche, deren lautstarke Verteidigung „traditioneller Werte“ sich inhaltlich aus den globalen culture wars speist – wie ich in meinem Buch The Moralist International: Russia in the Global Culture Wars gezeigt habe.

Wo moralische ready-mades an die Stelle theologischer und ethischer Differenzierung treten, kann aus moralischer Rhetorik politische Gewalt werden. Das sah übrigens auch James Davison Hunter so. Sein Buch nach der Veröffentlichung von Culture Wars trug den Titel Before the Shooting Begins.

Wie kann also eine religiöse Gemeinschaft auf die veränderte Struktur öffentlicher moralischer Konflikte reagieren?

Die Themen, um die gestritten wird, sind real. Es handelt sich nicht um künstlich erzeugte Scheingefechte, sondern um genuine Fragen zu Leben, Familie, Geschlecht, Autorität, Freiheit und Gerechtigkeit. Dass darüber gestritten wird, ist in pluralen Gesellschaften normal – ja unvermeidlich.

Die Herausforderung besteht daher nicht darin, Konflikte zu vermeiden. Sie besteht vielmehr darin, sie institutionell verarbeiten zu können.

Im Rahmen der 14. Dt.-österr. Kirchenrechtstagung, der ich vom 23. bis 25. Februar beiwohnen durfte, war in diesem Zusammenhang von „Ambiguitätsfähigkeit“ die Rede. Ambiguitätsfähigkeit, so habe ich den Begriff verstanden, bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern Konflikte nicht sofort als Bedrohung der eigenen Identität zu interpretieren, sondern sie in geregelte Verfahren, klare Zuständigkeiten und differenzierte Argumentationsformen zu überführen.

Religiöse Gemeinschaften stehen heute weniger vor der Frage, ob sie Position beziehen, sondern wie sie dies tun: als moralische Kampfpartei, als abgeschottete Binnenwelt – oder als Institution, die Spannungen aushält, Differenzierungen ermöglicht und Verfahren entwickelt, mit Dissens umzugehen.

Dass die Tagung einen Schwerpunkt auf pastorale Praxis gelegt hatte, erschien mir zunächst wie eine Verschiebung vom „eigentlichen“ Thema. Erst im Verlauf der Diskussionen wurde mir klar, wie zentral genau dieser Bereich ist. Denn dort entscheidet sich, ob normative Ordnung in Eindeutigkeitslogiken übersetzt wird – oder ob sie in Begegnung, Beratung und konkreten Lebenssituationen verarbeitet wird.

Aus soziologischer Perspektive ist das aufschlussreich: Es sind nicht die programmatischen Stellungnahmen, sondern die pastorale Ebene, auf der sich zeigt, ob eine Institution Ambiguität institutionell handhaben kann. Hier werden Konflikte nicht abstrakt verhandelt, sondern konkret – im Gespräch, in Einzelfällen, in Übergängen, in Grauzonen.

Für die Soziologie ist genau das der interessante Punkt.

Literatur

Hunter, James Davison. Culture Wars: The Struggle to Define America. New York: Basic Books, 1991.

Hunter, James Davison. Before the Shooting Begins: Searching for Democracy in America’s Culture War. New York: Free Press, 1994.

Stoeckl, Kristina, and Dmitry Uzlaner. The Moralist International: Russia in the Global Culture Wars. New York: Fordham University Press, 2022.

Bericht über den Gastvortrag von Prof. Dr. Myriam Wijlens: „Zuhören und Unterscheiden. Katholizität in der weltweiten Synode 2021–2024“

Von Sr. Romana-Maria Paleček.

Im Rahmen des Seminars „Synodalität im Kirchenrecht – Seminar zum synodalen Prozess der Weltkirche“ hielt Prof. Dr. Myriam Wijlens, Inhaberin des Lehrstuhls für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Erfurt, am 12. Dezember 2022 an der Universität Wien einen Gastvortrag zum Thema „Zuhören und Unterscheiden. Katholizität in der weltweiten Synode 2021–2024“.

In einer Atmosphäre von Herzlichkeit und Freude präsentierte Wijlens Lehrenden und Studierenden der Universität Wien sowie zahlreichen Gästen Intention und Struktur der Weltsynode und stellte das im Oktober 2022 vom Synodensekretariat veröffentlichte Dokument für die kontinentale Etappe (DKE) vor. Als Mitglied der Steuerungskommission der Synode und als Konsultorin der Bischofssynode hat die renommierte Kirchenrechtlerin den Finger am Puls der Synode und gestaltet die synodale Dynamik einer Zirkularität zwischen den verschiedenen Ebenen der Kirche wesentlich mit. Sie brachte ihre Begeisterung zum Ausdruck, dass das Synodendokument mit dem bezeichnenden Titel „Mach den Raum deines Zeltes weit!“ (Jes 54,2) als Ergebnis des Zuhörens auf der Ebene der Ortskirchen „einen vortrefflichen theologischen Schatz in sich birgt, nämlich die Erfahrung, wie das Volk Gottes auf die Stimme des Heiligen Geistes gehört hat und dadurch sein sensus fidei zum Tragen kommen kann“ (DKE, 8). Die Beiträge in den nationalen Synthesen der diözesanen Phase zeigen überraschend eine einzigartige Übereinstimmung sowohl bezüglich der Hoffnungen und positiven Erfahrungen als auch angesichts der zur Sprache gebrachten Fragen und offenen Probleme der Kirche weltweit. Im Besonderen hat der Skandal der Missbrauchsfälle in der Kirche „viele Synodengruppen dazu veranlasst, einen kulturellen Wandel der Kirche zu fordern, hin zu mehr Transparenz, Rechenschaft und Mitverantwortung“ (DKE, 20).


Hören Sie hier einen Ausschnitt aus dem Vortrag:


„Die Berichte der Konferenzen lassen erahnen, welch ein Reichtum an Glauben und Hoffnung sowie Energie und an Nächtenliebe im Volk Gottes vorhanden ist.“
—Myriam Wijlens

Das DKE beginnt mit den Worten: „Die Synode ist voll im Gange.“ (DKE, 1). Und das Neue ist, dass sie ekklesial konzipiert ist, und nicht rein episkopal, wie Prof. Wijlens betont. Sie lädt ein, uns überraschen zu lassen – in einer Haltung der Offenheit und im Vertrauen auf den Heiligen Geist, denn „der Heilige Geist bittet uns nun, noch synodaler zu sein“ (DKE, 3).

Militärseelsorge im Österreichischen Bundesheer

Seelsorge ist auf „Verörtlichung“ angewiesen, um Menschen vor Ort – unabhängig von persönlicher Neigung, von Stand und Stellung – erreichen zu können und sie in den Glauben und das Leben der Kirche einzuführen. Hierin liegt der tiefere Sinn der Pfarrstruktur … Andererseits ist auch eine „Entörtlichung“ notwendig, wenn es darum geht, Menschen in besonderen Lebenssituationen zu erreichen und Projekte gemeinsam in Angriff zu nehmen, die die einzelne Pfarrei überschreiten oder auch überfordern würden. (vgl. dazu Peter KRÄMER, Krise und Kritik der Pfarrstruktur. Kirchenrechtliche Überlegungen zur Notwendigkeit einer Reform, in: AfkKR 175 (2006), S. 531 ff.)

Eine große Zahl von Menschen, vor allem Menschen am Beginn des Erwachsenenalters, haben heute, trotz des Empfangs der Taufe, keine Bindung mehr an ihre Pfarrei. Im Bundesheer finden sich getaufte und ungetaufte Menschen unter besonderen Umständen zusammen, sei es in den einzelnen Standorten, sei es vor allem bei Einsätzen im Ausland oder in Krisensituationen und Katastrophen (Notfallseelsorge). In diesen Situationen können tiefergehende, d. h. religiöse und ethische Fragen relevant und aktuell werden und kann sich ein (neuer) Zugang zu Religion und Glaube eröffnen. Diese Chance gilt es zu nutzen. Anbei hören Sie dazu die Meinungen von Militärseelsorgern aus verschiedenen Kirchen und Religionsgesellschaften zu ihren Aufgaben und aktuellen Fragestellungen.

Militärbischof Werner FREISTETTER studierte in Wien und Rom Theologie und promovierte in Sozialethik. Priesterweihe 1979 in Rom, danach Seelsorger in Pfarren der Erzdiözese Wien sowie Assistent an der Universität Wien am Institut für Ethik und Sozialwissenschaften. Nach Jahren am Päpstlichen Rat für die Kultur an der Römischen Kurie, übernahm er 1997 mit der Leitung des in Wien gegründeten Instituts für Religion und Frieden beim Militärbischofsamt. Ab 2006 Bischofsvikar für Wissenschaft und Forschung, theologische Grundsatzfragen und internationale Beziehungen war Freistetter war Mitglied der Ständigen Vertretung des Heiligen Stuhls bei den Internationalen Organisationen in Wien und geistlicher Assistent der internationalen katholischen Soldatenorganisation Apostolat Militaire International. 2015 erfolgte die Ernennung zum Militärbischof für Österreich. Im Interview spricht er über das umfassende Aufgabenspektrum der Militärseelsorge, über die rechtlichen Grundlagen sowie die Bedeutung der Religionsfreiheit und die besonderen Herausforderungen der prophetischen Verkündigung über den Frieden von Papst Franziskus im Verhältnis zur Lehre über den gerechten Krieg.

Erzpriester Alexander LAPIN ist Chemiker, Mediziner, Theologe, Universitätsdozent und seit 2011 der erste orthodoxe Militärseelsorger des Österreichischen Bundesheeres. 1992 habilitierte er auf dem Gebiet der Proteindiagnostik in der klinischen Nephrologie und übernahm 1994 die Leitung des chemischen Labors der Semmelweis-Frauenklinik. 1998 wurde er schließlich zum Leiter des Labors im Sozialmedizinischen Zentrum Sophienspital bestellt. Lapin unterrichtete unter anderem an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems die angehenden orthodoxen Religionslehrer. Er berichtet von seinen Unterrichten über Migration und Transkulturalität, die Vereinbarung über die Militärseelsorge mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und formuliert Wünsche für die Zukunft insbesondere im Blick auf eine Ermöglichung der Seelsorge in den Bundesländern und die ökumenische und interreligiöse Kooperation.

Militärsuperintendent Karl Reinhart TRAUNER, seit 1995 Militärseelsorger, 2003 neben der Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Theresianischen Militärakademie (Wiener Neustadt) auch Leiter des Instituts für Militärethische Studien (IMS) der Evangelischen Militärsuperintendentur, 2013 Bestellung zum Militärsuperintendenten, 2016 Habilitation und Ernennung zum Privatdozenten für das Fach Kirchengeschichte an der Universität Wien spricht über die Struktur der Evangelischen Militärseelsorge, die drei Grundlagenbereiche der seelsorglichen Tätigkeit sowie über die Rechtsgrundlagen in § 17 Protestantengesetz 1961 und worin Chancen und Möglichkeiten bei geänderten Rahmenbedingungen bestehen.

Militärimam Kenan CORBIC seit Dezember 2021 islamischer Militärseelsorger im Osten Österreichs spricht über seine vielfältigen Aufgaben, die historische Entwicklung der Feldseelsorge seit 1882 in Österreich und die Neuordnung in § 11 Islamgesetz 2015 sowie die Priorität der ökumenischen und multireligiösen Situation sowie das Desiderat im Blick auf einen ebenbürtigen Status der islamischen Militärseelsorge.

Oberrabbiner Schlomo HOFMEISTER, seit 2008 der Gemeinderabbiner von Wien, ab 2016 bekleidet er zudem das Amt des Landesrabbiners von Niederösterreich, dem Burgenland, der Steiermark und Kärnten sowie ab 2017 die Aufgabe als jüdischer Militärseelsorger im Österreichischen Bundesheer. Hofmeister studierte in München und in England. 2004 zog er von London nach Jerusalem, um seine Rabbinatsstudien fortzusetzen. Im Interview betont er die religiösen Bedürfnisse jüdischer Gläubigen, die Speisevorschriften im Dienstbetrieb sowie über die Seelsorge als Katalysator beim Abbau von Spannungen und Konfliktpotenzial im Blick auf das Gemeinsame am Gemeinwohl der Gesellschaft.


Titelbild: Pixabay

Sind etwa alle Apostel, alle Propheten, alle Lehrer?

Am 10. Mai 2021 errichtete Papst Franziskus für die Römisch-Katholische Kirche dauerhaft den laikalen Dienst der Katecheten und Katechetinnen. Zugleich beauftragt er für den lateinischen Ritus die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und die Versammlungen der Hierarchen für die katholischen Ostkirchen mit der Ausarbeitung eines liturgischen Formulars zur Beauftragung von Katecheten und Katechetinnen.
Mit dem Bibelvers aus 1 Kor 12,28f spannt der Papst gemeinsam mit den ersten Worten seines motu proprio einen Bogen der Kontinuität. Ein ministerium antiquum, also ein alter Dienst aller Gläubigen, soll in einer liturgischen Zeremonie ausgestaltet werden, um ihm mehr Beständigkeit und Außenwirksamkeit zu verleihen (vgl. c. 774 § 1 CIC.). Dabei ist zuerst zu fragen, was ein Katechet oder eine Katechetin ist, nämlich „Zeuge des Glaubens, Lehrer und Mystagoge zugleich sowie Begleiter und Pädagoge, der im Namen der Kirche unterweist“ (Vgl. Franziskus, MP min. ant. Nr. 6). Damit definiert der kirchliche Gesetzgeber die Aufgaben und das Handlungsfeld des künftig beauftragten Katecheten / der künftig beauftragen Katechetin.

Frauen und Männer sind gleichermaßen zum Dienst als Katecheten und Katechetinnen berufen.

Zusätzlich zu diesem laikalen Dienst kennt die Kirche folgende Beauftragungen, die vom dreistufigen Weiheamt unterschieden sind: Den Dienst als Lektor und als Akolythen; ferner werden Gläubige zu außerordentlichen Kommunionspendern vom Ortsbischof beauftragt, um zumeist Priester in den Gottesdiensten zu unterstützen und Erkrankten die Krankenkommunion zu bringen. Papst Franziskus schafft mit dieser Beauftragung einen Dienst für Männer und Frauen. Erst unlängst hat er eine geschlechterunterscheidende Lücke damit geschlossen, dass er in Canon 230 § 1 CIC das erste Wort, das den Dienst des Akolythen als Dienst von Männern vorgesehen hatte, aufheben hat lassen. Zu Akolythen und Akolythinnen können seitdem Frauen und Männer beauftragt werden. Dieser neue Dienst eröffnet gemäß 1 Kor 12,28 allen fähigen Gläubigen beiderlei Geschlechts von Anfang an den Zugang zum Dienst als Katecheten und Katechetinnen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

„Solche Ämter […] z. B. das Amt des Katecheten […], sind alle wertvoll für die Einpflanzung, das Leben und Wachsen der Kirche.“

(Paul VI., AS Evangelii nuntiandi, 73.)

Keine Klerikalisierung

Papst Franziskus errichtet ihn ausdrücklich als einen Dienst der Laien. Er möchte damit nicht den Anschein einer Vorstufe zum Weiheamt oder einer verkappten niederen Weihe entstehen lassen. Deswegen mahnt er die ausführenden Bischöfe, „ohne irgendeine Ausdrucksweise der Klerikalisierung“ (Vgl. Franziskus, MP min. ant. Nr. 7.) vorzugehen. Nichtsdestotrotz erscheint es möglich, einen Seminaristen im Zuge seiner Seminarausbildung zum Katecheten zu beauftragen, da er einerseits Laie ist und andererseits im Rahmen seines Ausbildungsweges zum Priester auch rechtmäßig katechetisch wirken kann, wenn er die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Er erhält im Laufe seiner Ausbildung ebenso die Beauftragungen zum Lektorat und zum Akolythat. Für Priester oder Diakone stellt sich die Frage dieser Beauftragung nicht. Kraft des Weihesakramentes sind sie zum Dienst als Katecheten berufen (vgl. c. 773 CIC.)

Österreichische Religionslehrerinnen und Religionslehrer erhalten die missio canonica

Österreichische Religionslehrerinnen und Religionslehrer wenden nun zu Recht ein, dass sie nicht nur vom Bischof die Erlaubnis erhalten haben, den Schulunterricht zu erteilen, sondern sogar von ihm dazu in einer Liturgie feierlich beauftragt sind. Das ist rechtens und bleibt davon auch rechtlich unberührt. Die Kirche wertschätzt durch diesen laikalen Dienst der Katechetinnen und Katecheten diesen mitarbeitenden Dienst neben den ureigenen Aufgaben von Diakonen und Priestern. Auch sie müssen eine „gebührende biblische, theologische, pastorale und pädagogische Ausbildung erhalten […] und sollen bereits […] Erfahrung in der Katechese haben (Franziskus, MP min. ant. Nr. 8).“ Diese erlangen sie etwa durch das Studium der Fachtheologie oder der Religionspädagogik an einer theologischen Fakultät oder einer kirchlichen Hochschule. Sie werden anschließend nach ihrer pastoralen und fachspezifischen Zusatzausbildung und einer begleiteten Praxiserfahrung mit der missio canonica ausgestattet. Darin ist das Wort Sendung enthalten, was auch Auftrag und Aussendung meint. Sie wird im Rahmen eines Gottesdienstes übermittelt und erlangt somit Rechtskraft. Mit der missio canoncia Ausgestattete werden zugleich also ausgesandt. Die Rahmenordnung für den Schulunterricht sieht diese missio canonica für den Beginn der ordentlichen und rechtmäßigen Lehrtätigkeit des Lehrenden an Schulen vor. Ministerium antiquum umfasst aber nicht nur den Dienst der Katechese im Religionsunterricht, sondern bringt weitere Orte der katechetischen Vermittlung vor den Vorhang. Glaubenserfahrung und Katechese werden in Gemeinschaft vermittelt, was meint, dass auch Pfarrgemeinden, pfarrliche Treffen oder andere Zusammenkünfte kategorialer Seelsorge darunter zu subsumieren sind. Überall dort wo sich in Gemeinschaft die Möglichkeit bietet katechetisch zu wirken, eröffnet sich ein Tätigkeitsfeld dieser beauftragten Katechetinnen und Katecheten.

Dr. Birgit S. Moser-Zoundjiekpon, ist Leiterin der Abteilung Recht des Erzbischöflichen Amtes für Schule und Bildung der Erzdiözese Wien

Die missio canonica richtet sich nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen des c. 805 CIC: „Der Ortsordinarius hat für seine Diözese das Recht, die Religionslehrer zu ernennen bzw. zu approbieren und sie, wenn es aus religiösen oder sittlichen Gründen erforderlich ist, abzuberufen bzw. ihre Abberufung zu fordern.“ Sie beinhaltet einerseits das Unbedenklichkeitsvotum der kirchlichen Instanz und andererseits das Versprechen der beauftragten Person Lehre und persönliche Lebensführung mit Vorbildwirkung mit der Kirche in Einklang zu bringen. Sie kann seitens der kirchlichen Instanz auch wieder entzogen werden. Pastorale Mitarbeiter, die ein seelsorgliches Amt bekleiden, erhalten Ihre missio canonica gemäß den Bestimmungen von c. 145 CIC i. V. m. 228 § 1 CIC.

In Österreich sind rund 6.800 Personen als Lehrerinnen und Lehrer für den katholischen Religionsunterricht an Schulen mit der missio canonica ausgestattet. Sie alle sind bereits Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bischofs, der der erste Katechet seiner Diözese ist und gemeinsam mit dem Presbyterium die pastorale Sorge um die Bildung und Seelsorge der Gläubigen trägt. Katechetinnen und Katechetin sind durch ihren Dienst aber weiterhin von den Seelsorgern unterschieden. Sie sind folglich des motu proprios Glaubenszeugen, Lehrer und einführende Mystagogen, die unterweisen (vgl. Franziskus, MP min. ant. Nr. 5). Sie alle, die den Bischof dabei unterstützen, sind diese Lehrerinnen und Lehrer, die der Papst und damit die Kirche nun ritualisiert durch die Beauftragung zum Katecheten und Katechetinnen wertschätzt.

DOI: 10.25365/phaidra.273