Die Kirchenfinanzierung in den europäischen Ländern – eine neue Serie auf rechtundreligion.at

Die Religionsgemeinschaften verfügen über eine breite Palette an Einkommensquellen: mitgliederbasierte Modelle wie der österreichische Kirchenbeitrag oder die deutsche Kirchensteuer, verschiedene Formen der direkten oder indirekten staatlichen Finanzierung, Spenden und Sammlungen, anlassbezogene Beiträge, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen. Diese Liste ist nicht vollständig und muss zumindest noch um Wiedergutmachungszahlungen für historische Enteignungen ergänzt werden.

Wie die Finanzierung konkret erfolgt und ob es in ein und demselben Land mehrere Modelle für die unterschiedlichen Religionen gibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Modelle der Kirchenfinanzierung sind eng mit der Geschichte der einzelnen europäischen Länder und ihrer unterschiedlichen religionsverfassungsrechtlichen Rahmenordnungen verbunden.

Zumindest für den Kirchenbeitrag und für die Kirchensteuer gilt jedoch, dass die in den letzten Beitragsjahren verzeichneten Höchsteinnahmen einen Gipfelpunkt überschritten haben. Mitgliederschwund aufgrund von Austritten und sinkender Geburtenraten und damit korrelierender sinkender Taufzahlen und der Pensionseintritt der „Boomer“-Generation bewirken bereits jetzt einen Rückgang der absoluten Einnahmen. Schaut man auf die tatsächliche Kaufkraft, ergibt sich ein noch viel dramatischeres Bild. Ein „Weiter wie bisher“ ist unabhängig von religionssoziologischen Veränderungen schon aus rein finanziellen Mitteln nicht mehr möglich und würde bereits nach einem relativ kurzen Zeitpunkt zum Bankrott der großen Kirchen führen.

Aus diesem Grund startet rechtundreligion.at eine Serie mit Beiträgen über die Finanzierung von Religionsgemeinschaften in den europäischen Ländern. Den Anfang macht Andreas Kowatsch mit einer Gegenüberstellung des österreichischen Kirchenbeitrags mit dem oftmals als Alternative diskutierten Modell einer Steuerwidmung durch alle Steuerpflichtigen, ein Modell, das unter anderem in Italien vorherrscht. Julia Weingartler und Andrian Pfeiffer stellen die Finanzierungssysteme in der Slowakei und in Kroatien vor. Weitere Länderberichte werden folgen.

Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften in Slowenien

Von Andreas Kowatsch.  DOI: 10.25365/phaidra.738 Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften beruht in der Republik Slowenien mit ihren ca. zwei Millionen Einwohner:innen,[1] wie in den meisten anderen europäischen Staaten auf einem Mischsystem, das im Wesentlichen auf Eigenfinanzierungen, aber auch auf Finanzierungen durch den Staat aufbaut. Die staatlichen Finanzierungen können in eher direkte und überwiegend indirekte Formen unterschieden…

Kirche als Partner bei der Bewahrung der nationalen Identität und des kulturellen Erbes – Finanzierung der römisch-katholischen Kirche in Estland

Von Alexander Muhr.   Die Finanzierung religiöser Gemeinschaften in Estland bewegt sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip staatlicher Neutralität gegenüber Religion, den überwiegend privat-zivilen Finanzierungsstrukturen und den nur in begrenztem Umfang vorhandenen staatlichen Unterstützungsmechanismen. Das estnische Religionsrecht sieht keine institutionalisierte Kirchensteuer oder vergleichbare Formen öffentlicher Finanzierung vor. Religiöse Gemeinschaften sind daher in…

Tradition verpflichtet? Zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften in Litauen

Von Julia Weingartler.   Als einziges Land im Baltikum hat Litauen eine mehrheitlich katholische Bevölkerung. Die Volkszählung 2021 ergab, dass sich 74,2 % der Bevölkerung als katholisch verstanden.[1] Jedoch findet sich in Litauen keine Staatsreligion,[2] sondern ein kooperatives Miteinander zwischen Staat und Religionsgemeinschaften[3]. Art. 26 der Verfassung garantiert die Gewissens- und Religionsfreiheit. Es wird zwischen traditionellen…

Zur Finanzierung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Polen 

Harald Tripp stellt in seinem Artikel zunächst die religiöse Prägung Polens sowie den rechtlichen Rahmen von Staat und Religionsgemeinschaften dar. Anschließend werden Formen der Kirchenfinanzierung beschrieben: von Selbstfinanzierung und Kirchenfonds über staatlich finanzierte Seelsorge bis hin zu steuerlichen Begünstigungen. Abschließend skizziert er aktuelle Reformfragen. Von Harald Tripp.  In ganz Europa wird Polen allgemein als katholischer…

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit: Wie Religionsgemeinschaften in Tschechien finanziert werden

Von Julia Weingartler.   DOI: 10.25365/phaidra.665 Tschechien gilt als eines der säkularsten Länder Europas.[1] Die Frage, wie Kirchen und Religionsgesellschaften finanziert werden, ist deshalb politisch sensibel und rechtlich komplex. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Finanzierung religiöser Organisationen in der Tschechischen Republik. Das Ende der staatlichen Kirchenfinanzierung Die staatliche Finanzierung der…

Norwegen – Das Land mit dem weltweit großzügigsten Finanzierungsmodell für Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften

Von Iris Robinigg. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 82.832 USD (76.557,48 €)1 pro Kopf zählte Norwegen nicht nur im Jahr 2024, sondern auch in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu den vermögendsten Ländern der Erde. Neben dem seit den 1970er Jahren andauernden und auf Basis von Erdöl, Gas und Fonds basierendem Reichtum ist auch die liberale…

Finanzielle Privilegien? Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften in Bulgarien

Von Julia Weingartler.   DOI: 10.25365/phaidra.642 In Bulgarien ist die Religionsfreiheit garantiert und eine Trennung von Staat und Kirche vorgesehen.[1] Der Umgang mit den Religionsgemeinschaften und hierbei auch deren finanzielle Unterstützung ist im Gesetz über die Religionsgemeinschaften rechtlich grundgelegt. Unter bestimmten Umständen können religiöse Organisationen staatliche Subventionen erhalten und von Steuererleichterungen profitieren. Diese Maßnahmen kommen allen…

Über die Zweckwidmung des (katholischen) Kirchenbeitrags

Von Andreas Kowatsch.  DOI: 10.25365/phaidra.608 Während die rechtundreligion.at – Reihe zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften in Europa nach und nach die einzelnen staatlichen Finanzierungssysteme vorstellen möchte, sind die nachführenden Ausführungen zum österreichischen Kirchenbeitrag an die Katholische Kirche aus der Sicht des Kirchenrechts verfasst. Der Beitrag ergänzt insofern den Beitrag Steuerwidmung für alle statt Kirchenbeitrag? Vor- und…

Unterstützung für Mithilfe. Zur Finanzierung anerkannter Religionsgemeinschaften in Ungarn

Von Andrian M. Pfeiffer  DOI: 10.25365/phaidra.574 Nach Reform der ungarischen Verfassung aus dem Jahr 1949, notwendig geworden durch den Untergang des Sozialismus im Jahr 1989, gab sich der ungarische Staat zu Ostern 2011 eine neue Verfassung. Hier wurde auch der Umgang des Staates mit der Religion geregelt. Die neue Präambel enthält ein starkes Bekenntnis zum…

Zwischen Glauben und Staat. Wie sich Rumäniens Religionsgemeinschaften finanzieren

Von Julia Weingartler.   DOI: 10.25365/phaidra.575 Die Bedeutung der Religion in Rumänien wird bereits dadurch sichtbar, dass ein Großteil der Bevölkerung ein religiöses Bekenntnis hat.[1] Die meisten Personen gehören der rumänisch-orthodoxen Kirche an, daneben sind jedoch noch 17 andere Religionsgemeinschaften anerkannt.[2] Dem Gesetz nach sind die unterschiedlichen Konfessionen gleich.[3] Dieser Beitrag soll beleuchten, wie sich diese…

Steuerwidmung für alle statt Kirchenbeitrag? Vor- und Nachteile einer „Mandatssteuer“ zur Kirchenfinanzierung

Von Andreas Kowatsch.  DOI: 10.25365/phaidra.513 Der österreichische Kirchenbeitrag Vor 85 Jahren, am 1. Mai 1939, erließen die Nationalsozialisten das „Gesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich“, kurz: Kirchenbeitragsgesetz. Die erklärte Absicht des Regimes war, die Gläubigen massenhaft zum Austritt aus der Katholischen Kirche (aber auch der Evangelischen und der Altkatholischen Kirche) zu bewegen,…

Eng verwoben: Staatskasse und Religion. Finanzierung der Religionsgemeinschaften in der Slowakei

Von Julia Weingartler.   DOI: 10.25365/phaidra.520 Nur knapp hinter der österreichischen Grenze, in der Slowakei, begegnet uns ein vollkommen anderes Modell der Finanzierung von Religionsgemeinschaften, als es uns vertraut ist. Hierbei nimmt der Staat eine bedeutende Rolle ein. In der Slowakei gibt es 18 anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften,[1] wobei der Römisch-Katholischen Kirche die meisten Mitglieder angehören.…

Zur Finanzierung der Kirche und staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften in Kroatien

Von Andrian Pfeiffer. Die Finanzierung der Katholischen Kirche Artikel 41 der Verfassung der Republik Kroatien erklärt die Gleichheit aller Religionsgemeinschaften vor dem Staat und die Trennung des Staates von den Religionsgemeinschaften. Die öffentliche Ausübung der Religion und der Schutz für von Religionsgemeinschaften gegründete und verwaltete Bildungshäuser und sozial-karitative Einrichtungen, wird garantiert. In den 90er Jahren…

Ein Expertengespräch zur Kirchenfinanzierung in Österreich und in Deutschland

Zur Kirchenfinanzierung werden oftmals übereilt zwei Aussagen getätigt. Die Erste ist das geflügelte Wort bzw. der Stehsatz „Die Kirche und das liebe Geld …“ und beschreibt ein ambivalentes Verhältnis, dass eine verschleierte Finanzgebarung andeuten mag. Die zweite Aussage ist ein Ausschnitt aus dem Münzlogion mit dem viel zitierten Wort Jesu „Gebt dem Kaiser, was des…