Die Seelsorge an Kranken und Sterbenden

Kategoriale Seelsorge richtet sich unter anderem an Menschen, die an der regulären Seelsorge in territorialen Strukturen nicht teilnehmen können. Dazu zählen beispielsweise Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Aus religionsrechtlicher Sicht haben Patienten das Recht, auch während ihres Aufenthalts in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ihre Religion auszuüben, und Religionsgemeinschaften kommt das Recht zu, sich dieser Patienten seelsorgerisch anzunehmen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet das Thema der Krankenhausseelsorge aus rechtlicher Sicht im Kontext der Religionsfreiheit, im Kontext des Konkordats und den religionsrechtlichen Anerkennungsgesetzen sowie im Kontext des Krankenanstaltenrechts. Von besonderer Bedeutung ist die Thematik im Zusammenhang mit der Coronapandemie, während der die Krankenhausseelsorge sich so weit wie möglich den jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen anpassen muss.

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Andreas Kowatsch, Die Seelsorge an Kranken und Sterbenden, in: Recht und Religion (19.04.2022), DOI: 10.25365/phaidra.333.


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