Pulte, Matthias: Vermögensrecht der katholischen Kirche. Ein Handbuch für Studium und Praxis. Würzburg: Echter 2019. 239 S. (Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht, 6), broschiert, ISBN: 978-3-429-05421-2.
Grundsätzlich haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass es notwendig ist, sich mit Fragen der kirchlichen Vermögensverwaltung eingehend zu befassen, denn Umgang der Kirche mit Geld und Vermögen ist seit jeher eines der großen Herausforderungen für nicht nur ungerechtfertigte Kritik an der Kirche. Nebst der Tagung unseres Institutes Anfang Mai dieses Jahres stellt sich auch die Frage nach aktueller kanonistischer Literatur zu diesem Thema. Eine jüngere Publikation aus dem Jahre 2019 kam mir dabei in die Hände. Für viele Theologen und in den Ordinariaten Verantwortung tragende Personen ist diese Rechtsmaterie vom kirchlichen Vermögen, wie Pulte es definiert, ein „oftmals unbekanntes und schwer verständliches Rechtsgebiet dar“. Umso mehr ist dem Verfasser zuerst einmal dafür zu danken, ein überschaubares und leistbares Handbuch für Studium und Praxis vorgelegt zu haben.
Im ersten Kapitel werden die „Prinzipien des kirchlichen Vermögensrechts“ behandelt. Neben den einleitenden Bestimmungen der cc. 1254-1258 CIC 1983 sind dazu auch die Normen über den Vermögenserwerb zu zählen (vgl. cc. 1259-1272). Sehr eingehend befasst sich Pulte mit der Vermögensfähigkeit der Kirche, welche er auch durch Anmerkungen der historischen Kanonistik zu untermauern weiß.
Im zweiten Kapitel geht es um die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Dabei versucht unser Autor in seinen Ausführungen grundlegende Begriffe und Eignungskriterien zu erklären und zu erörtern, insbesondere diskutiert er, ob VermögensverwalterInnnen ein Kirchenamt im Sinne des c. 145 CIC bekleiden. Pulte differenziert wie im Gesetzbuch der Kirche vorgesehen zwischen ordentlicher und außerordentlicher Vermögensverwaltung. Dem deutschen Partikularrecht widmet er sich im Blick auf die diözesane Vermögensverwaltung und dem bestehenden Konkurrenzfeldern von Diözesanvermögensverwaltungsrat und Kirchensteuerrat. Hinzu erörtert der Verfasser die Rechtsstellung pfarrlicher Vermögensverwaltungsräte.
In einem kürzeren dritten Kapitel zum Thema „Rechtsgeschäfte über das Kirchenvermögen“ versucht Pulte wichtige Begriffe zu erklären, der Leser bleibt aber etwas im Unklaren über Begriffe wie „Stammvermögen“, aber eine detaillierte Analyse auch im Blick auf das Veräußerungsverbot wird vom Autor nicht vorgenommen.
Im vierten Kapitel befasst sich unser Autor mit den „frommen Verfügungen und Stiftungen“. Im Blick auf Schenkungen und Vermächtnissen versucht er anhand auch konkreter Beispiele die das Recht für ein Verstehen praxisrelevant zu erklären, hinzu analysiert er die verschiedenen Arten kirchlicher Stiftungen.
In Europa aber auch auf anderen Kontinenten mehren sich die Fälle, wo Pfarreien oder Diözesen in die Situation der Zahlungsunfähigkeit geraten. Daher benennt Pulte in einem fünften Kapitel „Was tun, wenn das Geld ausgeht?“ die daraus erwachsenden Probleme und Schwierigkeiten und stellt Bezüge zur Fachliteratur und deren Antworten her.
Trotz Mängel in manchen Einzelpunkten der Darlegung, worauf bereits Georg Bier in einer Besprechung (Theologische Revue, 116. Jahrgang, September 2020) verwiesen hat, meine ich, dass diese Publikation trotz einiger Lücken und ungeklärter offener Fragen sowie dem Unterbleiben problemorientierter Erörterung Studierenden dabei helfen kann, einen Erstüberblick über die Materie des fünften Buches des Codex Iuris Canonici 1983 über das Kirchenvermögen zu erhalten. Man wird aber bei sinnvoller Vertiefung in Einzelfragen nicht umhinkommen, die viel detailliertere Grundlagenliteratur in den uns bekannten Werken zusätzlich zu konsultieren. Alles in allem ist das Werk als Erstinformation für einen Überblick über den universalkirchlichen und diözesanen Rahmen sowie in die aktuelle Literatur gut geeignet, für die fachspezifische Vertiefung in der Praxis ist es wohl kaum relevant.
DOI: 10.25365/phaidra.276