Rezension zu: Helmuth Pree / Noach Heckel, Das kirchliche Vermögen, seine Verwaltung und Vertretung. Handreichung für die Praxis, Wien: Verlag Österreich 3. Aufl. 2021. ISBN 978-3-7046-8855-2
Dass die dritte Auflage Neues zu bieten hat, ist bereits auf den ersten Blick zu erkennen: Sie ist deutlich dicker als die zweite Auflage. Von 224 Seiten in der zweiten Auflage ist das Werk auf 436 Seiten in der dritten Auflage gewachsen. Auch bei den Autoren gibt es eine Veränderung. Während Helmuth Pree wie schon in den beiden vorherigen Auflagen auch in der dritten Auflage Mitautor ist, konnte der im Jahr 2014 verstorbene Bruno Primetshofer an der dritten Auflage nicht mehr mitarbeiten. An seine Stelle hätte P. Stephan Haering OSB treten sollen, der jedoch im Jahr 2020 völlig überraschend verstorben ist. Mitautor der dritten Auflage ist nunmehr P. Noach Heckel OSB, der sowohl promovierter staatlicher wie auch promovierter kirchlicher Jurist ist und damit als Mitautor für ein Werk zu einem Thema, das an der Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechtssphären steht, bestens geeignet ist. Inhaltlich baut das Werk, das sich wie schon die zweite Auflage als Handreichung für Rechtspraktiker versteht, auf Bewährtem auf, das aktualisiert wurde, ergänzt aber auch Neues.
Das erste Kapitel widmet sich den Grundfragen kirchlichen Vermögensrecht und geht auf die Arten von Vermögen kirchlicher Träger, die Quellen kirchlichen Vermögensrechts, die Rechtsträger kirchlichen Vermögens sowie die Grundbegriffe und Grundsätze kirchlicher Vermögensverwaltung ein.
Das zweite Kapitel thematisiert die Gebarung mit kirchlichem Vermögen. Behandelt werden in diesem umfangreichen Kapitel das Haushalts- und Rechnungswesen, der Vermögensverwalter, die hierarchische Aufsicht, Rechtsgeschäfte über das Kirchenvermögen, Haftungsfragen sowie die Ausgründungen in staatlicher Rechtsform.
Die meisten Neuerungen bietet das dritte Kapitel, das sich mit Spezialproblemen beschäftigt. Wie auch in der vorherigen Auflage wendet sich dieses Kapitel als erstes den vermögensrechtlichen Implikationen bei Inkorporationen zu, wobei speziell für Österreich relevante Ausführungen zur Pfarrkirche einer inkorporierten Pfarrei sowie zur Beendigung des Inkorporationsverhältnisses ergänzt wurden. Die folgenden beiden Abschnitte des dritten Kapitels thematisieren, wie auch in der zweiten Auflage, die vermögensrechtlichen Aspekte des Patronatsrechts sowie die vermögensrechtlichen Aspekte der Vereinigung von Pfarreien. Der vierte Abschnitt geht auf die Rechtsnachfolge nach Ordensinstituten und Klöstern ein. Dieser Abschnitt wurde im Vergleich zur vorherigen Auflage ergänzt, insbesondere durch Ausführungen zu Sonderregelungen für kontemplative Frauenklöster, die sich durch die Apostolische Konstitution Vultum Dei quaerere und die Instruktion Cor Orans ergeben haben. Es folgt ein Abschnitt zur Zusammenlegung von Ordensprovinzen und ein Abschnitt zur Insolvenz kirchlicher Rechtsträger. Diese beiden Themen wurden auch schon in der vorherigen Auflage behandelt und für die dritte Auflage aktualisiert. Neu ist der letzte Abschnitt des dritten Kapitels, der sich ausführlich mit den durch die Apostolische Konstitution Pascite gregem Dei erneuerten Strafbestimmungen mit vermögensrechtlichem Bezug befasst.
Da gerade im Bereich des kirchlichen Vermögensrechts vielfach Personen tätig sind, die keine Theologen sind, ist das neu eingefügte Glossar eine wichtige Hilfe für die Praxis zur Klärung zentraler Begriffe aus dem Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung.
Das ausführliche Literaturverzeichnis wurde um die einschlägigen Publikationen der letzten zehn Jahre, die seit der vorherigen Auflage vergangen sind, ergänzt.
Neu eingefügt wurde ein Anhang, in dem Allgemeindekrete der Österreichischen Bischofskonferenz zu Fragen des kirchlichen Vermögensrechts abgedruckt sind. Bei Drucklegung des Werkes waren die diesbezüglichen Normen der Deutschen Bischofskonferenz noch in Überarbeitung, sodass diese nicht mit abgedruckt wurden.
Verwalter kirchlichen Vermögens sind gehalten, „ihr Amt mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllen“ (c. 1284 § 1 CIC) und müssen dazu die Vorschriften sowohl des kanonischen als auch des weltlichen Rechts genau beachten (vgl. c. 1284 § 2 Nr. 3 CIC). Zur Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgabe haben sich bereits die vorherigen beiden Auflagen des vorliegenden Werks als wertvolle Hilfe für die Praxis erwiesen. Auch die neu erschienene dritte Auflage verspricht, diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden. Dazu wurden nicht nur die rechtlichen Neuerungen seit der vorherigen Auflage aktualisiert, sondern das Werk wurde auch wesentlich erweitert, insbesondere hinsichtlich des Ordensvermögensrechts sowie des kirchlichen Strafrechts.
Titelbild: Daniel Tibi
DOI: 10.25365/phaidra.317