Rezension zu: Florian Schwetz, Der Souveräne Malteser-Ritter-Orden. Eine kirchen- und staatsrechtliche Betrachtung nach der Reform. Wien: Sramek 2. erweiterte und aktualisierte Aufl. 2023. ISBN 978-3-7097-0351-9
DOI: 10.25365/phaidra.460
Zum Jahresende 2023 erschien in der kirchenrechtlichen Abteilung des Jan Sramek Verlags Florian Schwetz‘ religions- und kirchenrechtliches Werk zum Souveränen Malteser-Ritter-Orden in seiner zweiten Auflage. Anlass dafür war die 2022 vollendete Ordensverfassungsreform durch Papst Franziskus.
Schwetz ergänzt seine rechtlichen Studien um die novellierten Rechtstexte. Neben seinen Erläuterungen zum kirchlichen Recht und den zusammenhängenden Materien (S. 3–98) finden sich das Ordensgebet (S. 99), die Verfassung vom 03.09.2022 (Seite 101–133), das kirchenrechtliche Gesetzeswerk, genannt der Codex (S. 135–218) und der Akt des Großmagisteriums (S. 219f) im zweiten Teil des Buches. Dem Kommentar schließt damit ein aktualisiertes Rechtsquellenverzeichnis an.
Florian Schwetz ist Verwaltungsjurist bei der Tiroler Landesregierung. Er ist weiters Autor des Werkes Grenzüberschreitende Verwaltungsakte (2021), erschienen im Mohr Siebeck Verlag. Schwetz engagiert sich im Malteser Hilfsdienst ehrenamtlich.
Kommentar zum Recht des Malteser-Ritter-Ordens (S. 3–98)
Der Verfasser leitet logisch und strukturiert nach einer kurzen historischen Einführung und Rechtsquellenkunde in das Personenrecht des Ordens ein und beschreibt dabei die drei Stände. Professritter bilden den ersten, Promessritter den zweiten Stand. Ein dritter Stand für Laien und Kleriker mit besonderem Näheverhältnis zum Orden regeln gem Art 9 §§ 1–3 Ordensverfassung (OV) die Bestimmungen Art. 35–105 des Codex.
Seinen Erläuterungen um die personale Gliederung des Malteser-Ritter-Ordens fügt er die Erläuterungen zur territorialen Gliederung an. Es handelt sich dabei um Zusammenschlüsse von Personen der jeweiligen Stände zu den Großprioraten. Diese sind die einzelnen von Böhmen, England, von der Lombardei/Venetien, von Neapel/Sizilien, von Österreich und von Rom (S. 41f).
Der Malteser-Ritter-Orden ist ein eigenes Völkerrechtssubjekt. Neben einer eigenen Währung und völkerrechtlich anerkannten diplomatischen Vertretungen verfügt er über ein eigenes Territorium im Palazzo di Malta (Via dei Condotti 68) und der Villa del Priorato di Malta (am Aventin an der Piazza dei Cavalieri di Malta 4).
Von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind die Abgrenzungen (S. 54–56). Hier definiert der Autor die Kriterien eines päpstlichen Ritter-Ordens und grenzt diesen von „Pseudo-Orden“ (S. 54f) ab. Dieser Beitrag ist für die systematische Kanonistik und die kirchliche Gesellschaft für die rechtliche Ein- und Zuordnung anderer Vereinigungen von hoher Bedeutung.
Der Souveräne Malteser-Ritter-Orden im Kirchenrecht
Im zweiten Hauptteil seines Kommentars erläutert Schwetz die Einbettung des Ordensrechts in das kanonische Recht der Katholischen Kirche. Er führt das Ordensrecht des Malteser-Ritter-Ordens an das Ordensrecht der Katholischen Kirche heran (S. 62–67).
Neben dem Malteser-Ritter-Orden ist heute der Ritterorden vom Heiligen Grab in Jerusalem der einzig weitere anerkannte päpstliche Ritterorden. Auf Recht und Religion findet sich hierzu ein eigener Themenschwerpunkt.
Der Souveräne Malteser-Ritter-Orden als Völkerrechtssubjekt im internationalen Recht
Schwetz ordnet in seinem dritten Hauptteil den Orden den geborenen (ursprünglichen) Völkerrechtssubjekten zu, die ohne erfolgte Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft als abgeleitete und zur Souveränität erhobene Subjekte geworden sind (S. 77). Anschließend zeigt er die vielfachen internationalen und völkerrechtlichen Verbindungen des Ordens und zu internationalen Organisationen auf.
Der Orden im staatlichen Recht der Republik Österreich
In seinem letzten Hauptteil geht der Verfasser auf die einschlägigen religionsrechtlichen Gesetze der Republik Österreich ein, die die Beziehung zum päpstlichen Ritter-Orden und seinem Hilfswerk regeln. Die Anerkennung des Ordens erfolgt implizit durch Art. II des Österreichischen Konkordats von 1933/34 (StF: BGBl. II Nr. 2/1934). Da der Orden der vom Staat vorgefundenen Katholischen Kirche, die historisch als immer schon anerkannt gilt, zuzuordnen ist, ist kein Anerkennungsgesetz oder -bescheid notwendig. Im Speziellen unterliegen die rechtsbefugten Vertreter des Ordens nicht der Ordinariatsklausel, da sie nicht der diözesanen Jurisdiktion unterstehen (S. 93 bzw. Art. 5 § 3 OV).
Für das dem Orden angegliederte Hilfswerk wurde durch Bescheid 1984 die volle Handlungs- und Rechtsfähigkeit durch die Kultusbehörde zugesichert (S. 95 inkl. Geschäftszahl des Bescheids). Es ermöglicht dem Hilfswerk für ihn vorteilhafte steuerrechtliche Begünstigungen, wie sie in Österreich für eine Vielzahl an karitativen Einrichtungen seitens des Staates ermöglicht werden.
Das Malteser-Hilfswerk in Österreich. Seine Aufgaben beschreibt das Hilfswerk der MALTESER mit den Worten: „Die MALTESER haben in Österreich mehr als 2.200 ehrenamtliche Mitglieder. Diese kümmern sich um die Betreuung behinderter Menschen, sie leisten Besuchsdienste bei kranken und einsamen Menschen […] und begleiten sterbenskranke Menschen […]. Jungen Menschen geben sie […] Halt durch gemeinsame spirituelle und karitative Aktivitäten. Zusätzlich bieten die MALTESER in einigen Bundesländern Rettungs- und Krankentransportdienste, Ambulanzen und Erste-Hilfe-Kurse an.“
Die Rechtsquellensammlung (ab S. 101)
Rund 50% des Werkumfangs enthalten die Texte der Ordensverfassung, des Kodex und des Durchführungsbestimmungen des Großmeisters. Sie alle sind in deutscher Sprache abgedruckt, wobei trotz offizieller Übersetzung im Streitfall gem. Art. 61 § 3 OV die ursprüngliche italienische Fassung heranzuziehen ist (S. 101). Leider finden sich die Verweise zu den ordensrechtlichen Gesetzesstellen nur im Kommentar und nicht als Verweise im Rechtstext zu den jeweiligen Erläuterungen im ersten Teil. Dies könnte bei Bedarf für eine dritte Auflage gegebenenfalls eingearbeitet werden.
Fazit
Insgesamt ist das Werk von Florian Schwetz als wertvoller Beitrag zur kanonistischen Legistik und Kurzkommentar zum Recht des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens wertzuschätzen. Möglichkeit zum Erwerb besteht direkt beim Jan-Sramek-Verlag.
Titelbild: Jan-Sramek-Verlag