am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 im Großen Festsaal der Universität Wien
In seiner Antrittsvorlesung widmete sich Univ.-Prof. Andreas Kowatsch zuerst den gemeinsamen Anstrengungen von Staat und Kirche in der Pandemiebekämpfung und ging dann auf das Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 2022 ein. Hier ortet Andreas Kowatsch einen „eindimensionalen Verlgeich“ zwischen Kunst, Kultur und Religion. Der VfGH maß in seinem Erkenntnis dem Art. 15 StGG keinerlei eigenständigen Wert bei. Das Erkenntnis suggeriert, dass die Religionsgesellschaften keine Coronaschutzmaßnahmen ergreifen mussten. In Wirklichkeit war auch die öffentliche Religionsausübung massiven Einschränkungen unterworfen.
„Die Religionsgesellschaften dürfen kritisch hinterfragen, ob sie tatsächlich immer bereit waren, die staatliche Erwartung, die Einhaltung der eigenen Maßnahmen konsequent auch gegenüber ihren Mitarbeitenden durchzusetzen, erfüllt haben. Der Verordnungsgeber darf sich fragen, ob die Bereichsausnahme für die Zusammenkünfte zur Religionsausübung nicht besser begründet hätte werden müssen. Der Normtext selbst hätte ausdrücken können, dass die Ausnahme nur gilt, wenn die Religionsgesellschaften auf der Grundlage von mit den zuständigen Staatsorganen erzielten Vereinbarungen eigenständige Maßnahme ergreifen. Insgesamt hat der österreichische Rechtsstaat die Belastungsprobe der Pandemie bislang gut bestanden.“
(c) Joseph Krpelan – der Knopfdrücker
Andreas Kowatschs Schlussworte bei seiner Antrittsvorlesung am 12. Oktober 2022
Die Antrittsvorlesung können Sie auf unserer Institutshomepage nachsehen.
Initiiert durch unser Symposium zum Thema „Den Glauben glaubhaft machen. Religiöse Konversion im Asylverfahren“ sprach Dr. Henning Klingen mit Univ. Prof. Andreas Kowatsch sowie Frau Professor Sabina Konrad, Leiterin des Grazer Instituts für Kanonisches Recht und dem Innsbrucker Dogmatiker Professor Willibald Sandler über die komplexe Frage, wie man mit Konversionen im Asylverfahren umzugehen hat. Denn religiöse Verfolgung zählt zu den zentralen Flucht- und Asylgründen. Doch wie soll, wie kann der weltanschaulich neutrale Rechtsstaat über religiöse Überzeugungen urteilen?
Unsere Tagung hat sich jetzt mit der Frage befasst: Wie gehe ich mit Menschen um, die am Weg ins neue Land, ins Flucht- oder auch erst im Fluchtland eine Transformation ihrer religiösen Identität erleben und konvertieren, sich von einer Religion, der Herkunftsregion, einer neuen Religion zuwenden und dadurch erst eben befürchten müssen, in ihrem Herkunftsland verfolgt zu werden.“
Andreas Kowatsch im Podcast „Diesseits von Eden“ (27. Juli 2022)
In der der Debatte rund um das Beichtgeheimnis nahm Andreas Kowatsch in einem Beitrag von Martin Gebhart in der Tageszeitung Kurier vom 18. Oktober 2021 Stellung.
Die bekannte Minoritenkirche in Wien bekommt neue Eigentümer: die Piusbruderschaft. Prof. Andreas Kowatsch gab dazu am 15.09.2021 in Ö1 ein Interview und erläuterte die Thematik aus kirchenrechtlicher Sicht:
Am 14.09.2021 fand im Wiener Stephansdom das Međugorje-Friedensgebet statt, zudem alljährlich zahlreiche Gläubige kommen. Der Marienwallfahrtsort ist aber nach wie vor von der katholischen Kirche nicht offiziell anerkannt ist. Harald Tripp gab dazu am 14.09.2021 in ORF Religion aktuell ein Interview und erläuterte die Thematik aus kirchenrechtlicher Sicht: