Durch eine ganze Reihe von Faktoren ist in Österreich das traditionell auf einer engen Kooperation beruhende Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften in Bewegung geraten. Eine große Anzahl von Österreicherinnen und Österreichern bekennt sich nicht mehr öffentlich zur Mehrheitsreligion. Innere Krisen der Römisch-Katholischen Kirche seit Mitte der 1990er Jahre haben die gesamtgesellschaftlichen Trends zur Individualisierung von Religion verstärkt. Das österreichische System einer Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch den Staat steht zudem in einer Spannung zum Konzept der Religionsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anzahl von den religiösen Institutionen gegenüber indifferenten Personen nimmt stetig zu. Die Etablierung des Islam als zahlenmäßig zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Österreich und eine in den letzten Jahren zunehmende Politisierung des Religiösen (Stichwort: „Politischer Islam“) sind weitere Gründe, warum auch in den Rechts- und Staatswissenschaften neu über Religion nachgedacht werden muss. Nicht wenige verantwortliche Personen in der Verwaltung, in der Politik und in den Medien scheinen sich mit den Eigenlogiken von „Religion“ mangels nur mehr rudimentärer biographischer Anknüpfungspunkte schwer zu tun. Grundlegendes Wissen über religiöse Lebensäußerungen gerät zunehmend in Vergessenheit. Die Plausibilität der Eigenständigkeit der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit gegenüber anderen ebenso grundrechtlich verbürgten Freiheiten ist nicht zuletzt durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie immer häufiger Gegenstand des gesellschaftlichen und daher politischen Diskurses.
Um diesen Diskurs nicht einer zahlenmäßig kleinen Minderheit von Anhänger*innen eines radikalisierten Laizismus zu überlassen, haben sich die Mitglieder des Instituts für Kirchen- und Religionsrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät Wien entschlossen, in regelmäßigen Abständen auf rechtundreligion.at über den universitären Kontext hinaus einer breiten Öffentlichkeit aktuelle Themen des Religionsrecht und des Kanonischen Rechts zu präsentieren.

Studienassistent Mirco Sinani, Univ. Ass. Florian Pichler, Univ. Ass. Daniel Tibi, Lehrstuhlinhaber Univ.-Prof. Andreas Kowatsch, Org.-Ass. Anna Stockhammer, Univ. Ass. Harald Tripp
Aufbauend auf einer soliden wissenschaftlichen Expertise, wollen wir hier keine fachwissenschaftlichen Beiträge leisten. Ziel ist es vielmehr, einer interessierten Öffentlichkeit einen Zugang zu aktuellen Themen von Recht und Religion zu erschließen. In den ersten beiden Beiträgen greifen wir zwei aktuelle Themen des Kirchenrechts auf, mit denen wichtige Fragen wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die rechtliche Verfolgung von Missbrauchstätern verbunden sind. Dem Auftrag unseres Instituts im Rahmen der Universität Wien entsprechend, werden in Zukunft zu Beginn und gegen Ende eines Semesters auch religionsrechtliche Themen besprochen werden. Darüber hinaus wollen wir in Literaturbesprechungen einen Beitrag zum aktuellen Diskurs liefern und in Berichten aus dem Institut den Kontakt mit den Abonnent*innen unseres Newsletters pflegen.
Univ.-Prof. Andreas Kowatsch und die Mitarbeiter*innen des Instituts für Kirchenrecht und Religionsrecht der Universität Wien